Alle Rentenversicherungsträger geben Ihnen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit, durch eine achtwöchige Nachbehandlung Ihr Rehabilitationsergebnis zu stabilisieren und zu verbessern.
Die Verordnung des IRENA - Programmes erfolgt ausschließlich durch Reha-Ärzte in stationären und ambulanten Rehakliniken.
Eine Verordnung durch den Haus- bzw. einen Facharzt ist nicht möglich.
Sprechen Sie daher bitte Ihren Reha-Arzt an.
Dieses IRENA – Programm können Sie in unserer Einrichtung durchführen:
| Zeitraum: | Beginn spätestens 6 Monate nach Rehabilatationsende |
| Häufigkeit: | 2 bis 3 mal pro Woche, 24 Einheiten |
| Dauer: | 90-120 Minuten |
| Inhalt: | Gruppentherapie mit: Bewegungsbad, Gerätetraining, Entspannung, physikalische Therapie, Feldenkrais, Nordic Walking, Seminare |
| Verordnung: | durch den Sie entlassenden Arzt der Rehabilitationsklinik |
| Zuzahlung: | zuzahlungsfrei |
| Fahrtkosten: | 5 Euro pro Einheit werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen |